Kosten der Ausbildung

 

Die Schule erhebt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 160,00 Euro.

 

 

Fördermöglichkeiten

 

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.


Die Ausbildungskosten wurden im Rahmen einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anerkannt.

Die Teilnahme an der Ausbildung kann als Umschulungsmaßnahme durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit mit Hilfe eines Bildungsgutscheines gefördert werden.

Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter.